1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln die Einzelheiten der Teilnahme an allen von der German CFA Society e.V. angebotenen Aus- und Weiterbildungsprogrammen sowie Seminaren und Kongressen („Veranstaltungen“) in Verbindung mit dem Online-Anmeldeformular.
2. Anmeldung
2.1 Die Anmeldung wird über das Online-Formular vorgenommen. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der jeweiligen im Anmeldeformular bezeichneten Veranstaltung der German CFA Society e.V. verbindlich an. Der Teilnehmer ist mit seiner Zustimmung an den Antrag gebunden. Die German CFA Society e.V. bestätigt die Anmeldung und so die Zulassung vom Teilnehmer zur jeweiligen Veranstaltung per E-Mail (Zulassungserklärung).
2.2 Der Teilnehmer erkennt mit der Übersendung der Anmeldung und der Zustimmung der AGBs diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Teilnahmebedingungen haben für Mitglieder der German CFA Society e.V. und Nicht-Mitglieder die gleiche Geltung, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich schriftlich geregelt ist.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Informationsunterlagen zu den Veranstaltungen sowie den weiteren in dem Anmeldeformular festgelegten Einzelheiten.
3.2 Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Zulassung der Ort und die Zeit für die einzelnen Veranstaltungen noch nicht in den Informationsunterlagen bzw. Antragsformularen festgelegt, wird die German CFA Society e.V. diese Daten rechtzeitig bekanntgeben.
4. Leistungsänderungen
4.1 Die German CFA Society e.V. behält sich vor, das Programm der Veranstaltungen zu ändern, soweit dies notwendig ist und der Gegenstand der Veranstaltung dadurch nicht eingeschränkt wird, sowie in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird die German CFA Society e.V. die Teilnehmer rechtzeitig informieren.
4.2 Die Abhaltung der einzelnen Veranstaltungen ist von der Teilnahme einer Mindestanzahl an Teilnehmern abhängig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die German CFA Society e.V. den Termin verschieben oder absagen. Die German CFA Society e.V. wird Teilnehmer unverzüglich über die Nichtabhaltung der Veranstaltung informieren und den Ersatztermin mitteilen oder bereits gezahlte Gebühren erstatten.
4.3 Die German CFA Society e.V. ist befugt, den Veranstaltungsort zu ändern, was den Teilnehmern unverzüglich mitzuteilen ist.
4.4 Können einzelne Unterrichtseinheiten (d.h. einzelne Stunden) nicht abgehalten werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Erstattung von Teilnahmegebühren.
4.5 Im Falle, dass eine komplette Veranstaltung nicht abgehalten wird, weil der Referent verhindert ist, wird die German CFA Society e.V. versuchen, einen Ersatztermin anzubieten. Ist der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Ersatztermins verhindert, kann er die Erstattung bereits geleisteter anteiliger oder der gesamten Teilnahmegebühr verlangen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die German CFA Society e.V. erhält die im Anmeldeformular ausgewiesene Vergütung. Die Teilnehmerpreise verstehen sich jeweils inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.2 Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb des angegebenen Zahlungsziels zu zahlen.
6.3 Der Zahlungseingang der Teilnahmegebühr bei der German CFA Society e.V. ist Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen durch die German CFA Society e.V. sowie für die Teilnahme an den Veranstaltungen. Ist die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, kann der Teilnehmer jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden und ist zur Zahlung einer Schadensersatzpauschale in Höhe der Teilnahmegebühr verpflichtet.
7. Rücktritt und Nichtteilnahme
7.1 Alle Veranstaltungen ausgenommen CFA Lectures
Sollte ein Teilnehmer seine Anmeldung stornieren, wird eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 10,- € erhoben.
Eine Stornierung der Teilnahme ist nur bis zu einer Woche vor der Veranstaltung möglich.
Die Staffelung der Stornokosten ist wie folgt:
Stornierung bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung: Keine Berechnung/ kostenfrei (außer Bearbeitungsgebühr von Amiando (5,99 € + 5,9 %)
Stornierung bis zu 3 Wochen vor der Veranstaltung: Berechnung 25 % des Buchungswertes (zzgl. Bearbeitungsgebühr von Amiando (5,99 € + 5,9 %)
Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung: Berechnung 50 % des Buchungswertes (zzgl. Bearbeitungsgebühr von Amiando (5,99 € + 5,9 %)
Stornierung bis zu 1 Woche vor der Veranstaltung: Berechnung 75 % des Buchungswertes (zzgl. Bearbeitungsgebühr von Amiando (5,99 € + 5,9 %)
Stornierung bis zu weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung: Berechnung 100 % des Buchungswertes
7.2 CFA Lectures
Für Mitglieder der German CFA Society e.V. ist die Teilnahme an CFA Lectures grundsätzlich kostenfrei. Sollte ein Mitglied an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können muss er bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn seine Teilnahme schriftlich (mailto: info@gcfas.de) per Email absagen. Sollte dies nicht stattfinden, wird die German CFA Society e.V. eine Administrationsgebühr in Höhe von 25,- € von nicht abgemeldeten Mitgliedern verlangen.
Für Nicht-Mitglieder der German CFA Society e.V. ist die Teilnahme an CFA Lectures grundsätzlich kostenpflichtig. Sollte ein Nicht-Mitglied an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können muss er bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn seine Teilnahme schriftlich (mailto: info@gcfas.de) per Email absagen. Es fallen bis zu diesem Zeitpunkt nur Stornierungsgebühren (bis zu 10,-€) an. Sollte das Nicht-Mitglied der German CFA Society e.V. weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn seine Teilnahme absagen werden ihm die Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet.
8. Haftung
8.1 Die German CFA Society e.V. haftet grundsätzlich nur im Fall von eigenem Vorsatz oder eigener grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit kommt nur in Betracht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. solche, die für
die Erreichung des Vertragsziels wesentlich sind). Verletzt die German CFA Society e.V. leicht fahrlässig ihre Kardinalpflichten, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf den Betrag der Teilnahmegebühr beschränkt; ferner ist eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen. Die Ansprüche erlöschen, wenn diese von dem Teilnehmer nicht innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vondem Schadensfall der German CFA Society e.V. schriftlich angezeigt werden.
8.2 Die German CFA Society e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden, die bei der An- und Rückreise sowie am Veranstaltungsort entstehen.
9. Hausordnung
Die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung ist einzuhalten.
10. Vertraulichkeit
10.1. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte hieraus sind der German CFA Society e.V. vorbehalten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der German CFA Society e.V..
10.2. Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle auf andere Teilnehmer und Referenten bezogenen Informationen streng vertraulich zu behandeln, sowie solche Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung stehen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Im Falle höherer Gewalt ist die German CFA Society e.V. für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Höherer Gewalt stehen Feuer, Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die die German CFA Society e.V. nicht zu vertreten hat, die aber die Leistungen der German CFA Society e.V. wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
11.2 Zum Zwecke der Anmeldungsverarbeitung sowie der Durchführung der Veranstaltung werden die Angaben des Teilnehmers gespeichert und ausgewertet. Die Namensliste kann den Verantwortlichen des Veranstaltungsorts ausgehändigt werden um eine Registrierung der Teilnehmer nachvollziehen zu können. Es werden keine weiteren persönlichen Informationen ausgehändigt.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziels in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Sollte in diesen Bedingungen eine Lücke auftreten, so werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offengebliebenen Punkt bedacht hätten.
11.4 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand aller Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main.
Frankfurt am Main, Januar 2012


